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1. ALLGEMEINES
- 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte mit der dreispur GmbH (nachfolgend "dreispur" genannt) ausschließlich; entgegenstehende oder von den Geschäftsbedingungen der dreispur abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, dreispur hat ihrer Geltung ausdrücklich mindestens in Textform zugestimmt.
- 1.2 Die Geschäftsbedingungen der dreispur gelten auch für alle zukünftigen Rechtsgeschäfte zwischen dreispur und dem Auftraggeber, durch die sich dreispur zu einer Leistung verpflichtet, insbesondere hinsichtlich der Entwicklung eines (Produkt-)Designs, der Entwicklung von Design- oder Marketingkonzepten, der Entwicklung von Vertriebskonzepten für Lizenzgeber, der Erstellung von Homepages und der Beschaffung und Organisation bestimmter Internet-Domains.
- 1.3 Diese Geschäftsbedingungen gelten nur für Rechtsgeschäfte mit Unternehmern i.S.v. § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
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2. PRÄSENTATIONEN
- 2.1 Die (auch nur teilweise) Verwendung der von dreispur mit dem Ziel des Vertragsabschlusses dem Auftraggeber vorgestellten oder überreichten Informationen, Arbeiten und Leistungen (insbesondere Skizzen, Konzepte oder Ideen), seien sie urheberrechtlich geschützt oder nicht, bedarf der vorherigen Zustimmung von dreispur. Das gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form und für die Verwendung der den Arbeiten und Leistungen von dreispur zugrunde liegenden Ideen, es sei denn, der Auftraggeber kann nachweisen, dass er die jeweilige Idee bereits zu einem früheren Zeitpunkt selbstständig entwickelt hat.
- 2.2 Die unter Ziff. 2.1 genannte Zustimmung muss wenigstens in Textform erfolgen (bspw. per Mail oder Fax). Die Annahme eines Honorars für eine Präsentation stellt keine Zustimmung i.S.d. Ziff. 2.1 dar.
- 2.3 Urheber-, Nutzungs- und Eigentumsrechte an den von dreispur im Rahmen von Präsentationen vorgelegten Arbeiten verbleiben bei dreispur. Zahlt der Auftraggeber ein vorher vereinbartes Entgelt für die im Rahmen der Präsentation vorgelegten Informationen, Arbeiten oder Leistungen, gehen die Nutzungs- und Eigentumsrechte hieran nach Maßgabe der Ziff. 8 dieser Geschäftsbedingungen auf den Auftraggeber über.
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3. LEISTUNGSUMFANG, ABWICKLUNG VON AUFTRÄGEN
- 3.1 Die von dreispur geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der jeweils bei Vertragsabschluss dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Produkt-/Leistungsbeschreibung. Zusätzliche und/oder nachträgliche Veränderungen der Produkt-/Leistungsbeschreibung bedürfen der Zustimmung beider Parteien in Schriftform.
- 3.2 Sämtliche Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel (insbesondere Negative, Modelle, Originalillustrationen u.ä.), welche dreispur erstellt oder erstellen lässt, bleiben im Eigentum von dreispur. Zur Herausgabe oder Aufbewahrung dieser Unterlagen ist dreispur nicht verpflichtet.
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4. AUFTRAGSERTEILUNG AN DRITTE
- 4.1 dreispur ist berechtigt, die ihr übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.
- 4.2 Aufträge an Dritte erteilt dreispur in eigenem Namen und auf eigene Rechnung.
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5. LIEFERUNG, LIEFERFRISTEN
- 5.1 Leistungs- und Erfüllungsort der von dreispur geschuldeten Leistungen ist der Sitz von dreispur. Ein Versand an einen anderen Ort erfolgt nur auf Verlangen des Auftraggebers. Ggf. anfallende Kosten für Verpackung, Transport (insbes. Porto), Versicherung und sonstige Versandkosten hat der Auftraggeber zusätzlich zum vereinbarten Entgelt zu tragen. Verlangt der Auftraggeber einen Versand, hat dreispur mit der Übergabe der Leistung an den mit dem Versand Beauftragten alles Erforderliche getan. In gleichem Zeitpunkt tritt der Gefahrübergang auf den Auftraggeber ein. Risiken der von dem Auftraggeber verlangten Versendung (z.B. Beschädigung, Verlust, Verzögerung) trägt daher der Auftraggeber.
- 5.2 Die Vereinbarung verbindlicher Lieferfristen und -termine muss mindestens in Textform erfolgen. Sobald eine Mitwirkungspflicht des Auftraggebers notwendig ist, beginnt die Frist nicht zu laufen, bevor der Auftraggeber diese Pflicht erfüllt hat.
- 5.3 Von dreispur zur Verfügung gestellte Vorlagen und Entwürfe sind nach Farbe, Bild-, Strich- oder Tongestaltung nur verbindlich, wenn ihre entsprechende Realisierungsmöglichkeit in Textform von dreispur bestätigt worden ist.
- 5.4 Leistet dreispur die von ihr zu erbringende Leistung nicht im Zeitpunkt der Fälligkeit, so ist ihr zunächst eine angemessene Frist zur nachträglichen Leistungserbringung zu setzen; diese beträgt in der Regel 2 Wochen, es sei denn, eine kürzere Frist ist nach den konkreten Umständen des Einzelfalls angemessen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten.
- 5.5 Die Lieferfrist verlängert sich bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Machtbereichs der dreispur liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Hindernisse. dreispur wird Beginn und Ende derartiger Hindernisse dem Auftraggeber unverzüglich mitteilen.
- 5.6 Sofern der Auftraggeber die dreispur mit der Entwicklung eines bestimmten Designs (Schriftzug, Logo, Verpackung o.ä.) beauftragt, stellt der Auftraggeber vor der Verwendung dieses Designs sicher, dass hierdurch keine Rechte Dritter, insbesondere keine Urheber-, Marken-, Geschmacks- oder Gebrauchsmusterrechte, verletzt werden. dreispur kann und wird eine solche Prüfung nicht vornehmen. Sollte dreispur in diesem Zusammenhang von Dritten in Anspruch genommen werden, stellt der Auftraggeber die dreispur insoweit von jeglicher Haftung frei und übernimmt auch sämtliche mit der Rechtsverteidigung einhergehenden Kosten.
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6. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, ZAHLUNGSVERZUG
- 6.1 Vereinbarte Preise sind Netto-Preise, und verstehen sich jeweils zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Etwaige weitere Abgaben, einschließlich Zölle, hat der Auftraggeber auch dann zu tragen, wenn diese nachträglich entstehen.
- 6.2 Sollte die von dreispur geschuldete Leistung in der Vermittlung einer Werbemöglichkeit / einer Werbeplattform bestehen (z.B. in der Zeitschrift eines Dritten, auf einem fremden Internet-Portal, etc.), richtet sich das insoweit von dem Auftraggeber zu zahlende Entgelt nach dem von dem Werbeträger verlangten Entgelt, zzgl. des sonstigen zwischen dreispur und dem Auftraggeber vereinbarten Entgelts.
- 6.3 Rechnungen von dreispur sind unmittelbar nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig und spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Zugang der Rechnung zu bezahlen.
- 6.4 Liegt zwischen dem Vertragsabschluss und der Leistung von dreispur ein Zeitraum von mehr als 4 Wochen, ohne dass dies von dreispur verschuldet ist, oder erfolgt die Leistungserbringungen absprachegemäß über einen Zeitraum von mehr als 4 Wochen, ist dreispur berechtigt, von dem Auftraggeber anteilige, der Höhe nach angemessene und von dreispur zu bestimmende Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen.
- 6.5 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe von dem Auftraggeber geschuldete Vergütung.
- 6.6 Rechnungen von dreispur gelten als genehmigt, sofern der Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 2 Wochen Einwendungen hiergegen erhebt und dreispur den Auftragnehmer in der konkreten Rechnung verständlich darauf hinweist, dass die Rechnung als genehmigt gilt, wenn der Auftragnehmer nicht innerhalb der vorgenannten Frist Einwendungen erhebt.
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7. EIGENTUMSVORBEHALT
- dreispur behält sich das Eigentum an ihren Leistungen vor, bis sämtliche dreispur aus dem jeweiligen Vertrag mit dem Auftraggeber zustehenden Forderungen vollständig befriedigt sind (einfacher Eigentumsvorbehalt).
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8. NUTZUNGSRECHTE
- 8.1 dreispur wird dem Auftraggeber mit Ausgleich sämtlicher den Auftrag betreffenden Forderungen alle für die Verwendung ihrer Arbeiten und Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang übertragen, wie dies für den einzelnen Auftrag vereinbart ist. Im Zweifel erfüllt dreispur ihre Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befristet für die Zeit der Einsatzdauer des Werbemittels. Jede darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere die Bearbeitung und Veränderung, bedarf der Zustimmung von dreispur in Textform.
- 8.2 Nutzungsrechte an Arbeiten, für die der Auftraggeber noch nicht das volle Entgelt gezahlt hat oder die im Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis noch nicht veröffentlicht worden sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei dreispur.
- 8.3 Sofern der Auftraggeber dreispur Vorlagen, Bilder oder sonstige Daten für die Leistungserfüllung zur Verfügung stellt, hat dieser zu gewährleisten und steht dafür ein, dass diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind. dreispur übernimmt keine Prüfung, ob ihr zur Verfügung gestellte Vorlagen, Bilder oder sonstige Daten mit fremden Rechten belastet sein können. Wenn dreispur dem Auftraggeber Daten eines Dritten zur Verfügung stellt, die nach der Vereinbarung mit dem Dritten nur in einem bestimmten Umfang genutzt werden dürfen, stellt der Auftraggeber sicher und überwacht, dass er diese Vorgaben einhält.
- 8.4 Für den Fall, dass dreispur von einem Dritten für die Verletzung fremder Rechte in Anspruch genommen wird, stellt der Auftraggeber dreispur von allen Ansprüchen des Dritten frei. Dies gilt auch hinsichtlich sämtlicher Kosten, die im Zusammenhang mit der Verteidigung gegen Ansprüche Dritter anfallen.
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9. EIGENWERBUNG
- Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass dreispur die für ihn erstellten Leistungen (z.B. Grafiken, Webseiten, Logos) als Referenz in ihren öffentlichen Galerien auf der Homepage ausstellen bzw. in sonstigen Werbemitteln als Nachweis ihrer Arbeiten verwenden darf. Der Auftraggeber gestattet dreispur, an angebrachter Stelle einen Link auf die eigene Homepage anzubringen.
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10. GEWÄHRLEISTUNG
- 10.1 Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten nach §§ 377, 381 HGB nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist dreispur unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von 3 Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Auftraggeber die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung von dreispur für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.
- 10.2 Für etwaige Mängel leistet dreispur Gewähr durch Nacherfüllung innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten angemessenen Frist. Der Auftraggeber ist berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften von dem Vertrag zurückzutreten oder die Vergütung zu mindern, wenn der Auftraggeber dreispur erfolglos eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat.
- 10.3 Die Gewährleistungsfrist beginnt bei herzustellenden Werken mit der Abnahme und beträgt 1 Jahr.
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11. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
- 11.1 Die Haftung der dreispur ist unbeschränkt für fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für sonstige grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden und für verschuldensunabhängige Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz. Dies gilt auch für Schäden, die durch Erfüllungsgehilfen oder gesetzliche Vertreter der dreispur verursacht werden.
- 11.2 Ansonsten ist die Haftung der dreispur auf Schadensersatz wegen Pflichtverletzungen der dreispur oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen wie folgt beschränkt: Für leicht fahrlässig verursachte Schäden - mit Ausnahme von Schäden aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit - haftet dreispur nur, soweit diese auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) beruhen. Die Haftung der dreispur für einfache Fahrlässigkeit nach dieser Regelung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- 11.3 Die Haftungsbeschränkung gilt auch in Fällen, in denen dreispur den Auftraggeber gegenüber Dritten aufgrund besonderer Vereinbarungen, z.B. Produktionsüberwachung, Genehmigungsverfahren, Qualitätskontrolle etc., vertritt. In diesen Vertretungsfällen ist dreispur berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben.
- 11.4 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit dreispur einen Mangel arglistig verschweigt oder eine Garantie für die Beschaffenheit einer Leistung übernommen hat.
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12. AUFRECHNUNGS- UND ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT
- Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nicht berechtigt, es sei denn, die Gegenforderung des Auftraggebers ist unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif. Dem Auftraggeber steht ein Zurückbehaltungsrecht nur zu, wenn der Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis stammt.
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13. GEHEIMHALTUNG, VERSCHWIEGENHEIT, DATENSCHUTZ
- 13.1 Der Auftraggeber wird hiermit davon unterrichtet, dass dreispur seine Firma und Anschrift (Identität) in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet. Ferner verarbeitet dreispur personenbezogene Daten von Mitarbeitern des Auftraggebers, sofern solche Daten dreispur mitgeteilt werden. Über die Art der personenbezogenen Daten, den Umfang, die Zwecke der Verarbeitung und die Rechte des Betroffenen informiert dreispur den Betroffenen durch ihre Datenschutzerklärung.
- 13.2 dreispur verpflichtet sich, sämtliche ihr im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss zugänglichen Information und Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach sonstigen Umständen eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers erkennbar sind, geheim zu halten.
- 13.3 Die in Ziff. 13.2 beschriebene Verpflichtung treffen ebenso den Auftraggeber in Bezug auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von dreispur; dies gilt insbesondere auch für die während der Entwicklungsphase/Zusammenarbeit zur Kenntnis gebrachten Ideen, Konzepte und sonstigen Daten.
- 13.4 Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass dreispur Bestandsdaten sowie Verbindungsdaten des Auftraggebers verarbeitet. Diese Daten nutzt dreispur auch zur Beratung ihrer Kunden, zur Eigenwerbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung ihrer Leistungen. Der Auftraggeber kann einer solchen Nutzung seiner Daten widersprechen. dreispur wird diese Daten ohne dessen Einverständnis nicht an Dritte weiterleiten. Dies gilt nur insoweit nicht, als die Daten ohnehin öffentlich zugänglich sind oder dreispur gesetzlich verpflichtet ist, Dritten, insbesondere Strafverfolgungsbehörden, solche Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen.
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14. WEBHOSTING, E-MAILS UND DOMAINS
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14.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungen von dreispur sachgerecht und im Rahmen der geltenden Gesetze zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet, bei
a) Homepages
- a.1) die Impressumspflicht zu beachten. Der Auftraggeber erteilt dreispur die Genehmigung, das Impressum automatisch anhand von im System eingestellten Auftraggeberdaten für alle Abrufer sichtbar zu machen. Der Auftraggeber bleibt aber ausschließlich selbst verpflichtet, die Impressumsangaben auf ihre Vereinbarkeit mit den geltenden Gesetzen zu überprüfen und gegebenenfalls Änderungen zu veranlassen.
- a.2) keine Informationsangebote mit rechtswidrigen Inhalten von dreispur erstellen zu lassen oder auf solche verweisen zu lassen. Hierzu zählen insbesondere volksverhetzende, gewaltverherrlichende und/oder pornographische Inhalte.
- a.3) die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes zu beachten.
- a.4) die nationalen und internationalen Urheberrechte zu beachten.
b) E-Mail-Diensten
- dafür Sorge zu tragen, dass durch die von dem Auftraggeber oder einem Mitnutzer versandten E-Mails, insbesondere durch deren Inhalt, keinerlei Beeinträchtigungen für dreispur, andere Anbieter, Nutzer oder Netze entstehen. Als Beeinträchtigungen gelten auch Beschwerden über das mehrfache Zusenden ungewollter E-Mails mit kommerziellem Charakter.
- 14.2 Bei Verstößen im Sinne des Absatz 14.1 a) ist dreispur berechtigt, den jeweiligen Dienst unverzüglich unter Ausschluss von eventuellen Schadensersatzansprüchen des Auftraggebers für die Dauer der Verletzung zu sperren und die zuständige Strafverfolgungsbehörde zu informieren. Bei Verstößen im Sinne des Absatz 14.1 b) ist dreispur berechtigt, den Auftraggeber und/oder Mitbenutzer für den Versand weiterer E-Mails zu sperren. Bei mehrfachen leichten Verstößen oder einem einmaligen sehr schweren Verstoß kann das Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber - bei mehrfachen leichten Verstößen allerdings nur nach schriftlicher Abmahnung und fruchtloser Fristsetzung - durch dreispur gekündigt werden. Jeder Auftraggeber ist verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten im Sinne des Absatz 14.1. Er haftet bei Verletzungen gegenüber Dritten selbst und unmittelbar und stellt dreispur von jeglicher Haftung frei.
- 14.3 Bei der Registrierung, Verwaltung oder Anmeldung von Domains und E-Mail-Adressen hat der Auftraggeber die Bestimmungen der Domainvergabestellen (denic, internic, etc.) einzuhalten. Diese erkennt der Auftraggeber an. Diese Bestimmungen können z.B. für .de-Domains unter www.denic.de abgerufen werden. dreispur stellt sie dem Auftraggeber aber auch auf Wunsch in gedruckter Form oder per E-Mail zur Verfügung.
- 14.4 dreispur leitet den Antrag auf Domainregistrierung unverzüglich im Auftrag des Auftraggebers an die zuständige Domainvergabestelle weiter und lässt die Domain für den Auftraggeber eintragen, so dass der Auftraggeber gemäß den Bestimmungen der Domainvergabestellen unmittelbar mit diesen einen Vertrag schließt. Der Auftraggeber ermächtigt dreispur, im Namen des Auftraggebers sämtliche für die Bereitstellung der Domain/E-Mail-Adresse erforderlichen Erklärungen abzugeben. Für die Dauer des Vertragsverhältnisses zwischen dreispur und dem Auftraggeber stellt dreispur den Auftraggeber von seiner Zahlungsverpflichtung gegenüber den Domainvergabestellen frei, sofern der Auftraggeber die seinerseits dreispur geschuldete Vergütung für die Domain zahlt. Dies gilt allerdings nur solange, bis über das Vermögen des Auftraggebers ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzantrages gestellt wird. Die Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Auftraggeber und dreispur lässt das Verhältnis zwischen dem Auftraggeber und der Domainvergabestelle unberührt. Der Auftraggeber ist ab diesem Zeitpunkt selbst verpflichtet, die geschuldete Vergütung an die Domainvergabestelle zu zahlen, sofern er dieses Vertragsverhältnis nicht auch kündigt.
- 14.5 Der Auftraggeber versichert auch gegenüber dreispur, dass seine Angaben zur Registrierung von Domains oder E-Mail-Adressen richtig sind und er zur Nutzung der Domain berechtigt ist, insbesondere, dass die Domain keine Rechte Dritter verletzt und nicht gegen allgemeine Gesetze verstößt.
- 14.6 Die Leistung von dreispur beschränkt sich auf die Registrierung, Anmeldung und Verwaltung der Domain/E-Mail und schafft ausschließlich die technischen Voraussetzungen, damit der Auftraggeber die Domain/E-Mail benutzen kann.
- 14.7 Der Auftraggeber prüft sofort nach Registrierung die Funktionsfähigkeit des Zugriffs im Internet und die whois-Angaben der entsprechenden Domainvergabestelle und teilt dreispur etwaige Änderungen hierzu jeweils unverzüglich mit.
- 14.8 Eine direkte oder mittelbare Nutzung der dreispur Dienste durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher, jederzeit widerruflicher Genehmigung von dreispur gestattet. Dies gilt nicht für eine Nutzung der Dienste durch Mitarbeiter des Auftraggebers oder für Personen, die mit dem Auftraggeber in häuslicher Gemeinschaft leben. Der Zugang dieser Personen setzt jedoch deren schriftliche Autorisierung voraus. Dreispur ist nicht verpflichtet, die Genehmigung i.S.v. Satz 1 dieser Ziffer zu erteilen. Und auch eine einmal erteilte Genehmigung kann dreispur nachträglich widerrufen. Ist die Nutzung durch Dritte genehmigt, hat der Auftraggeber diese in seine Verpflichtungen aus diesem Vertrage einzuweisen und deren Einhaltung sicherzustellen. Der Auftraggeber hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung stehenden Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte und unbefugte Nutzung durch Dritte entstehen.
- 14.9 Falls vorhanden, werden dem Auftraggeber Zugangsdaten in Textform mitgeteilt. Er hat diese sicher aufzubewahren und vor einem Zugriff von Dritten zu schützen. Bei unbefugter Benutzung der Zugangsdaten hat der Auftraggeber dreispur die durch den vertragswidrigen Gebrauch der Daten entstandenen Kosten und Schäden zu erstatten, es sei denn, er hat dreispur unverzüglich den Verlust mitgeteilt und dreispur aufgefordert, den Zugang zu sperren. Ab dem Zeitpunkt, zu dem dreispur dieses Sperrungsverlangen nach den üblichen Geschäftszeiten zur Kenntnis nehmen konnte, muss der Auftraggeber keine danach noch entstandenen Kosten und Schäden mehr tragen. Die Kosten für das Einrichten eines neuen Zugangs hat der Auftraggeber zu tragen.
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15. DATENÜBERMITTLUNG / DATENSPEICHERUNG
- Sofern dreispur dem Auftraggeber ein oder mehrere Programm(e) zur Datenübermittlung und/oder Datenspeicherung zur Verfügung stellt, verpflichtet sich der Auftraggeber, diese(s) Programm(e) nicht zur Übermittlung oder Speicherung volksverhetzender, gewaltverherrlichender, pornographischer oder sonstiger gesetzeswidriger Inhalte zu nutzen. Wird dreispur wegen der von einem Auftraggeber hoch- oder runtergeladenen Inhalte in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber die dreispur hiermit ausdrücklich von jeglichen Ansprüchen frei. Zudem wird der Auftraggeber auch die dreispur in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten und Aufwendungen erstatten.
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16. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
- 16.1 Sofern die Parteien keine anderweitige Vereinbarung getroffen haben, ist Erfüllungsort der gegenseitigen Pflichten aus dem Vertrag der Geschäftssitz von dreispur. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Münster. dreispur ist zudem berechtigt, den Auftraggeber an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
- 16.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht, auch wenn der Auftraggeber seinen Geschäftssitz im Ausland hat.
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17. SONSTIGES
- 17.1 Verschlüsselung oder Signatur von E-Mails und Daten erfolgen nur aufgrund ausdrücklicher schriftlicher Abrede.
- 17.2 Die Ansprüche des Auftraggebers aus dem Vertrag sind nicht abtretbar.